Debt Push Down
Debt Push Down ist eine Finanzierungsstruktur bei Unternehmenskäufen. Dabei werden Akquisitionsschulden von der Käufer-Holding auf das erworbene Zielunternehmen verlagert. Ziel ist die steuerliche Abzugsfähigkeit der Zinsaufwendungen auf Ebene des operativen Unternehmens.
Was ist Debt Push Down?
Bei einem typischen Leveraged Buyout (LBO) nimmt eine Akquisitionsgesellschaft (NewCo oder Holding) Fremdkapital auf, um die Anteile am Zielunternehmen zu erwerben. Das Problem: Die Zinsen fallen auf Ebene der Holding an, während die operativen Gewinne im Zielunternehmen entstehen.
Debt Push Down löst dieses Problem, indem die Schulden – oder deren wirtschaftliche Wirkung – auf die Ebene des Zielunternehmens verlagert werden.
Warum ist Debt Push Down wichtig?
- Holding hat Zinsaufwand, aber keine operativen Erträge
- Zielunternehmen hat Gewinne, aber keine Zinsaufwendungen
- Keine steuerliche Verrechnung möglich
- Holding macht steuerliche Verluste, die nicht nutzbar sind
- Zinsaufwand auf Ebene des Zielunternehmens
- Verrechnung mit operativen Gewinnen
- Steuerersparnis durch Zinsabzug
- Höherer freier Cashflow für Schuldentilgung
Methoden des Debt Push Down
1. Verschmelzung
Die Akquisitionsholding wird auf das Zielunternehmen verschmolzen (Downstream Merger). Nach der Verschmelzung trägt das Zielunternehmen die Schulden.
✓ Direkte Übernahme der Schulden
✗ Sperrfristen beachten, Verlustvorträge können untergehen
2. Organschaft
Steuerliche Organschaft zwischen Holding und Zielunternehmen. Ergebnisse werden zusammengefasst – Zinsaufwand mindert Gewinne.
✓ Keine rechtliche Verschmelzung nötig
✗ 5-jährige Mindestlaufzeit, GAV erforderlich
3. Gesellschafterdarlehen
Zielunternehmen nimmt Darlehen bei Holding auf und zahlt Sonderdividende. Holding tilgt damit Bankschulden.
✓ Flexibel gestaltbar
✗ Fremdvergleich beachten, Zinsschranke
4. Refinanzierung
Zielunternehmen nimmt selbst Bankschulden auf und zahlt Sonderdividende. Holding tilgt Akquisitionsschuld.
✓ Echte Bankfinanzierung auf Zielebene
✗ Bank muss mitspielen, neue Sicherheiten
Beispielrechnung
Steuerliche Grenzen
- Zinsschranke (§ 4h EStG): Zinsabzug auf 30% des EBITDA begrenzt
- Fremdvergleichsgrundsatz: Konzerninterne Darlehen müssen marktüblich sein
- § 8a KStG: Einschränkungen bei Gesellschafterfremdfinanzierung
Voraussetzungen
- Ausreichend Eigenkapital: Im Zielunternehmen für Dividendenzahlung
- Keine Sperrfristen: Aus früheren Umstrukturierungen
- Zustimmung der Bank: Änderung der Sicherheitenstruktur
- Ausreichend EBITDA: Für Zinsschranke
- Steuerliche Beratung: Komplexe Fallstricke beachten
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