Das Adjusted EBITDA ist das um einmalige, außerordentliche und nicht-operative Posten bereinigte EBITDA. Es zeigt die nachhaltige operative Ertragskraft eines Unternehmens und bildet die Grundlage für realistische Unternehmensbewertungen im M&A-Prozess.
Typische Bereinigungen in der Praxis
Addbacks (Hinzurechnungen):
- Einmalige Restrukturierungskosten
- Außerordentliche Rechts- oder Beratungskosten
- Überhöhte Geschäftsführergehälter (über Marktniveau)
- Private Ausgaben des Alteigentümers
Abzüge:
- Einmalige Sondererträge
- Nicht nachhaltige Kosteneinsparungen
- Auslaufende Kundenverträge
Berechnung mit Praxisbeispiel
Reported EBITDA: 1.500.000 €
+ Einmalige Beratungskosten: +150.000 €
+ Überhöhtes GF-Gehalt (Differenz): +100.000 €
- Einmaliger Verkaufserlös: -50.000 €
= Adjusted EBITDA: 1.700.000 €
Bedeutung für die Kaufpreisfindung
Bei einem 5x EBITDA-Multiple bedeutet die Differenz von 200.000 € bereinigtem EBITDA einen um 1 Million Euro höheren Unternehmenswert. Daher ist die sorgfältige Prüfung der Adjustments in der Due Diligence essentiell.
Kritische Würdigung
Vorsicht vor “Hockey-Stick” Adjustments: Nicht jede Bereinigung ist gerechtfertigt. Fordern Sie Nachweise und hinterfragen Sie aggressive Normalisierungen kritisch.